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Erläuterungen zu den Spielregeln 

« 1.  Freiwurf-Ausführung nach dem Schlusssignal (2:4-6)

In vielen Fällen ist die Mannschaft, die Gelegenheit zur Ausführung eines Freiwurfs nach Ablauf der Spielzeit hat, nicht wirklich daran interessiert, ein Tor zu erzielen, entweder weil das Spielergebnis bereits klar ist oder weil die Position des Freiwurfs zu weit vom gegnerischen Tor entfernt ist. Obwohl die Regeln vorschreiben, dass der Freiwurf ausgeführt wird, sollten die Schiedsrichter ein angemessenes Urteil fällen und den Freiwurf als ausgeführt betrachten, wenn ein Spieler, der sich annähernd in korrekter Position befindet, den Ball einfach fallen lässt oder diesen den Schiedsrichtern aushändigt.

In den Fällen, in denen deutlich ist, dass die Mannschaft einen Torwurf versuchen will, müssen die Schiedsrichter versuchen, ein Gleichgewicht zwischen der Gewährung dieser Gelegenheit (selbst wenn es nur eine sehr geringe ist) und der Sicherstellung finden, dass die Situation nicht zu einem zeitaufwendigen und frustrierenden "Theater" verkommt. Dies bedeutet, dass die Schiedsrichter die Spieler von beiden Mannschaften geordnet und rasch in die korrekten Positionen bringen sollten, damit der Freiwurf unverzüglich ausgeführt werden kann. Die Spieler der werfenden Mannschaft müssen angewiesen und überwacht werden, dass nur ein Spieler den Ball hält. Wenn Spieler die Spielfläche zur Auswechslung verlassen wollen, müssen sie dies auf eigene Gefahr tun. Die Schiedsrichter sind nicht verpflichtet, bis zur korrekten Aufstellung der eingewechselten Spieler mit dem Anpfiff zu warten.

Die Schiedsrichter müssen zudem sehr wachsam für zu ahndende Verstöße seitens beider Mannschaften sein. Wiederholte Regelwidrigkeiten durch die Abwehrspieler müssen geahndet werden (15:7, 16:1c, 16:3f).

Überdies verstoßen die Angriffsspieler häufig während der Ausführung gegen die Regeln, z.B. wenn ein oder mehrere Spieler die Freiwurflinie nach dem Pfiff, aber bevor der Ball die Hand des Werfers verlassen hat, überqueren (13:8, Absatz 3), oder der Werfer sich beim Wurf bewegt oder springt (15:2). Es ist äußerst wichtig, keine unzulässig erzielten Tore zu gewähren.
 


« 2.  Time-out (2:8)

Abgesehen von den in Regel 2:8 beschriebenen Situationen, bei denen ein Time-out verbindlich ist, wird von den Schiedsrichtern erwartet, dass sie ihr Urteilsvermögen bezüglich der Notwendigkeit eines Time-out auch in anderen Situationen walten lassen. Einige typische Situationen, bei denen ein Time-out nicht verbindlich ist, aber dennoch unter normalen Umständen gewährt wird, sind:

a) äußere Einflüsse, z.B. die Spielfläche muss gewischt werden;
b) ein Spieler scheint verletzt;
c) eine Mannschaft spielt offenkundig auf Zeit, z.B. verzögert die Mannschaft die Ausführung eines formellen Wurfs oder ein Spieler wirft den Ball weg oder gibt ihn nicht frei;
d) der Ball berührt die Decke oder eine Befestigung über der Spielfläche (13:4c) und der Ball prallt ab und landet dadurch weit von der Stelle des sich daraus ergebenden Freiwurfs entfernt, was zu ungewöhnlicher Verzögerung führt.

Bei der Bestimmung der Notwendigkeit eines Time-out in diesen und anderen Situationen sollten die Schiedsrichter vor allem berücksichtigen, ob eine Spielunterbrechung ohne Time-out einen unberechtigten Nachteil für eine der Mannschaften entstehen lassen würde.

Wenn z.B. eine Mannschaft zu einem späten Zeitpunkt im Spiel mit klarem Abstand führt, ist es vielleicht nicht erforderlich, ein Time-out während einer kurzen
Unterbrechung zum Wischen der Spielfläche zu geben. Wenn die Mannschaft, die durch ein ausbleibendes Time-out benachteiligt würde, gerade die Mannschaft ist, die aus irgendeinem Grunde selbst verzögert oder auf Zeit spielt, gibt es ebenfalls offenkundig keinen Grund für ein Time-out.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist die erwartete Dauer der Unterbrechung. Die Länge einer verletzungsbedingten Unterbrechung ist häufig schwer schätzbar, deswegen kann es sicherer sein, ein Time-out zu geben. Umgekehrt sollten die Schiedsrichter nicht zu schnell ein Time-out gewähren, nur weil der Ball die Spielfläche verlassen hat. In solchen Fällen ist der Ball oft umgehend zurück und fast unmittelbar wieder spielbar. Falls nicht, sollten die Schiedsrichter sich darauf konzentrieren, einen Reserveball schnell ins Spiel zu bringen (3:4), um ein Time-out zu vermeiden.
 


« 3.  Team-Time-out (2:10)

Jede Mannschaft hat Anspruch auf ein Team-Time-out von je einer Minute pro Halbzeit der regulären Spielzeit (aber nicht während Verlängerungen).

Ein Mannschaftsoffizieller der Mannschaft, die ein Team-Time-out beantragen will, muss eine "Grüne Karte" vor dem Zeitnehmer auf den Tisch legen. (Es wird empfohlen, dass die Grüne Karte ein Format von etwa 15 x 20 cm hat und auf jeder Seite ein großes "T" steht.)

Eine Mannschaft kann ihr Team-Time-out nur beantragen, wenn sie in Ballbesitz ist (Ball im Spiel oder bei Spielunterbrechung). Unter der Voraussetzung, dass die Mannschaft den Ballbesitz nicht verliert, bevor der Zeitnehmer pfeifen kann (in diesem Falle würde die Grüne Karte der Mannschaft zurückgegeben werden), wird der Mannschaft das Team-Time-out umgehend gewährt.

Der Zeitnehmer unterbricht dann das Spiel durch einen Pfiff, gibt das Handzeichen für Time-out (Nr. 16) und deutet mit gestrecktem Arm zur beantragenden Mannschaft. (Falls notwendig, auf Grund von Lärm oder visueller Behinderung/Tumult/Durcheinander soll der Zeitnehmer dabei aufstehen). Die Grüne Karte wird auf dem Tisch, auf der Seite der beantragenden Mannschaft aufgestellt und bleibt dort für die Dauer des Team-Time-out.

Die Schiedsrichter geben Time-out, und der Zeitnehmer hält die Spielzeituhr an. Die Schiedsrichter bestätigen das Team-Time-out, woraufhin der Zeitnehmer eine separate Uhr zur Kontrolle des Team-Time-out betätigt. Der Sekretär trägt die Zeit im Spielprotokoll bei der beantragenden Mannschaft unter der betreffenden Halbzeit ein.

Während des Team-Time-out halten sich die Spieler und Mannschaftsoffiziellen in Höhe ihrer Auswechselräume auf, entweder auf der Spielfläche oder im Auswechselraum. Die Schiedsrichter bleiben in der Mitte der Spielfläche, einer von ihnen sollte sich aber zwecks Abstimmung kurz zum Zeitnehmertisch begeben.

Regelwidrigkeiten während eines Team-Time-out haben die gleichen Folgen wie Regelwidrigkeiten während der Spielzeit. Es ist hier ohne Bedeutung, ob sich die betreffenden Spieler auf der Spielfläche befinden oder außerhalb. Bei unsportlichem Verhalten ist eine Hinausstellung gemäß Regeln 8:4 und 16:3c möglich.

Nach 50 Sekunden zeigt der Zeitnehmer durch ein akustisches Signal an, dass das Spiel in zehn Sekunden fortzusetzen ist.Die Mannschaften sind gehalten, bei Ablauf des Team-Time-out zur Wiederaufnahme des Spiels bereit zu sein. Das Spiel wird entweder mit dem Wurf wiederaufgenommen, welcher der Situation bei Gewährung des Team-Time-out entspricht, oder - wenn der Ball im Spiel war - mit einem Freiwurf für die beantragende Mannschaft an der Stelle, an der sich der Ball bei der Unterbrechung befand.

Der Zeitnehmer setzt die Spielzeituhr mit dem Anpfiff des Schiedsrichters in Gang.
 


« 4.  Passives Spiel (7:10-11)

Allgemeine Hinweise

Die Handhabung der Regelbestimmungen zum passiven Spiel verfolgen das Ziel, unattraktive Spielweisen bzw. gezielte Spielverzögerungen zu unterbinden. Voraussetzung ist, dass die Schiedsrichter über die gesamte Spielzeit hinweg passive Spielweisen einheitlich erkennen und beurteilen.

Passive Spielweisen können in allen Spielphasen des Angriffs einer Mannschaft, d.h. in der Spielfeldüberbrückung, in der Aufbau- und Abschlussphase, entstehen.

Vor allem in folgenden Spielsituationen können passive Spielweisen gehäuft auftreten:

a) knapper Spielstand vor allem gegen Spielende;
b) Unterzahl-Situationen (Hinausstellungen von Spielern);
c) spielerische Überlegenheit einer Mannschaft, besonders im Abwehrverhalten.

Anzeigen des Warnzeichens

Das Anzeigen des Warnzeichens sollte besonders in folgenden Spielsituationen vorgenommen werden:

1. Warnzeichen bei langsamem Spielerwechsel bzw. langsamer Spielfeldüberbrückung
Beobachtungskriterien sind besonders:
a) Warten auf Spielerwechsel im Mittelfeld;
b) Prellen des Balls am Ort;
c) den Ball ohne Bedrängnis über die Mittellinie zurück in die eigene Hälfte spielen;
d) Verzögerung des Anwurfs bzw. andere Wurfausführung.
 
2. Warnzeichen bei verspätetem Spielerwechsel in der Aufbauphase
Beobachtungskriterien sind besonders:
a) alle Spieler haben ihre Angriffspositionen eingenommen;
b) die Mannschaft beginnt mit einem vorbereitenden Passspiel die Aufbauphase;
c) erst jetzt erfolgt ein Spielerwechsel dieser
Mannschaft.
Anmerkung: Eine Mannschaft, die aus der eigenen Hälfte heraus einen Gegenstoß spielt, diesen jedoch in der gegnerischen Hälfte nicht bis zum Herausspielen einer Wurfgelegenheit beenden kann, darf anschließend noch zügige Spielerwechsel vornehmen.
 
3. Warnzeichen bei zu langen Aufbauphasen
Grundsätzlich muss jeder angreifenden Mannschaft vor Beginn einer gezielten Angriffshandlung eine Aufbauphase mit einem vorbereitenden Passspiel zugestanden werden.
Beobachtungskriterien für eine zu lange Aufbauphase sind:
a) dem Angriff gelingt keine gezielte Angriffshandlung; (Anmerkung: Eine gezielte Angriffshandlung liegt besonders dann vor, wenn die ballbesitzende Mannschaft taktische Angriffsmittel anwendet, einen räumlichen Bewegungsvorsprung gegenüber der Abwehr erzielt bzw. einen deutlichen Tempowechsel gegenüber der vorbereitenden Aufbauphase erzielt.);
b) häufige Ballannahmen im Stand oder in Rückwärtsbewegungen;
c) mehrfaches Prellen des Balls am Ort;
d) bei 1-gegen-1-Aktionen: frühzeitiges Abdrehen des Ballhalters, Warten auf Spielunterbrechungen durch die Schiedsrichter, kein räumlicher Vorteil des Ballhalters im Zweikampf;
e) aktive Abwehrhandlungen: Aktive Spielweisen der Abwehr verhindern den Tempowechsel des Angriffs z.B. durch Versperren von Pass- und Laufwegen;
f) ein besonderes Beobachtungskriterium für zu lange Aufbauphasen ist es, dass der angreifenden Mannschaft keine deutliche Temposteigerung zwischen einer Aufbau- und Abschlussphase gelingt.
 
4. Nach Anzeigen des Warnzeichens
Nach Anzeigen des Warnzeichens sollte der ballbesitzenden Mannschaft eine Aufbauphase von mindestens 5 Sekunden - die Schiedsrichter sollten hier das Leistungsniveau in unterschiedlichen Alters- und Spielklassen berücksichtigen - zugestanden werden. Gelingt nach dieser Aufbauphase kein deutlicher Tempowechsel und sind gezielte Angriffshandlungen nicht erkennbar, sollten die Schiedsrichter dann auf passives Spiel entscheiden.

Anmerkung:
Während torgefährlicher Vorwärtsbewegungen oder Wurfansätzen des Ballhalters sollte kein passives Spiel geahndet werden.
 

Handhabung des Warnzeichens

Erkennt ein Schiedsrichter (Feld- oder Torschiedsrichter) eine Entwicklung zu passivem Spiel, hebt er den Arm (Handzeichen 18) um anzuzeigen, dass ein gezieltes Herausspielen einer Torwurfgelegenheit nicht erkennbar ist. Der zweite Schiedsrichter sollte dieses Zeichen übernehmen.

Unternimmt die ballbesitzende Mannschaft keinen erkennbaren Versuch, zum Torwurf zu gelangen, entscheidet einer der beiden Schiedsrichter auf passives Spiel.

Während eines Angriffs - er beginnt mit dem Ballbesitz und endet mit einem Torerfolg oder Ballverlust - sollte dieses Zeichen nur einmal gegeben werden.

Nach dem Anzeigen des Warnzeichens sollten die Schiedsrichter bei der ersten Spielunterbrechung vor der Wurfausführung das Warnzeichen noch einmal als Informationshilfe anzeigen.

Sollte nach dem Anzeigen des Warnzeichens die angreifende Mannschaft ein Team-Time-out beantragen, so sollte das Warnzeichen mit Wiederaufnahme des Spiels erneut angezeigt werden.
  


« 5.  Unsportliches Verhalten (8:4, 16:1d)

Unsportliches Verhalten kann beispielsweise sein:

a) Zurufe an den Spieler, der den 7-m-Wurf ausfürht;
b) Wegstoßen des Balls mit dem Fuß bei Spielunterbrechung, damit der Gegenspieler den ihm gewährten Wurf nicht sofort ausführen kann;
c) Beschimpfung des Gegenspielers oder eines Mitspielers;
d) Nichtherausgabe eines ins Seitenaus gelangten Balls durch einen Spieler oder Mannschaftsoffiziellen;
e) Verzögern eines formellen Wurfs;
f) Festhalten eines Gegenspielers an der Spielkleidung;
g) Nichtfreigabe des Balls durch den Torwart bei einer 7-m-Entscheidung zugunsten des Gegners;
h) wiederholtes Abwehren des Balls mit Unterschenkel oder Fuß durch einen Feldspieler;
i) wiederholtes Betreten des eigenen Torraumes durch einen Abwehrspieler;
j) Vortäuschen einer angeblich durch einen Gegenspieler begangenen Regelwidrigkeit.
 

« 6.  Grob unsportliches Verhalten (8:6, 16:6d)

Grob unsportliches Verhalten kann beispielsweise sein:

a) Beleidigungen (durch Sprache, Gestik, Mimik und Körperkontakt) gegenüber einer anderen Person (Schiedsrichter, Zeitnehmer/Sekretär, Delegierter, Offizieller, Spieler, Zuschauer usw.);
b) Wegwerfen oder -stoßen des Balls nach einer Schiedsrichterentscheidung, wenn der Ball so weit fliegt, dass die Handlung nicht mehr als einfaches unsportliches Verhalten angesehen werden kann;
c) derart passive Haltung des Torwarts bei einer 7-m-Ausführung durch den Gegenspieler, dass der Schiedsrichter annehmen muss, dass der Torwart nicht versucht, den 7-m-Wurf abzuwehren;
d) Revanche nehmen nach einem erlittenen Foul (im Affekt zurückschlagen);
e) Bewusstes Werfen während einer Spielunterbrechung auf einen Gegenspieler, wenn dieses nicht als Tätlichkeit zu bewerten ist.
 

« 7.  Anwurf (10:3)

Als Leitsatz für die Auslegung von Regel 10:3 sollten die Schiedsrichter das Ziel berücksichtigen, die Mannschaften zur schnellen Ausführung des Anwurfs zu ermutigen. Dies bedeutet, dass die Schiedsrichter nicht übertrieben genau sein sollten und nicht nach Möglichkeiten suchen sollten, eine Mannschaft, die eine schnelle Wurfausführung versucht, zurückzupfeifen oder zu bestrafen.

So müssen beispielsweise die Schiedsrichter vermeiden, dass Notierungen oder andere Aufgaben ihre Bereitschaft beeinträchtigen, rasch die Spielerpositionen zu prüfen. Der Feldschiedsrichter sollte bereit sein, umgehend zu pfeifen, wenn der Werfer die korrekte Position erreicht, vorausgesetzt, es bedarf keiner Korrektur von anderen Spielern. Die Schiedsrichter müssen zudem berücksichtigen, dass die Mitspieler des Werfers die Mittellinie überqueren dürfen, sobald der Pfiff erfolgt ist. (Dies ist eine Ausnahme von der Grundregel bei der Ausführung von formellen Würfen.)

Obwohl die Regel besagt, dass der Werfer auf der Mittellinie stehen muss und in einer Distanz von höchstens 1,5 m von der Mitte der Spielfläche entfernt sein darf, sollten die Schiedsrichter nicht übertrieben genau sein und sich nicht um Zentimeter sorgen. Hauptsache ist, dass Unfairness und Ungewissheit für die Gegner im Hinblick darauf vermieden werden, wann und wo der Anwurf ausgeführt wird.

Außerdem ist der Mittelpunkt bei den meisten Spielflächen nicht markiert, und bei manchen Spielflächen kann die Mittellinie sogar durch Mittelkreiswerbung unterbrochen sein. In solchen Fällen müssen offensichtlich sowohl Werfer als auch Schiedsrichter die korrekte Position schätzen, und jegliches Beharren auf Exaktheit wäre dabei unrealistisch und unangebracht.
 


« 8.  Definition einer "klaren Torgelegenheit" (14:1)

Nach Regel 14:1 handelt es sich um eine "klare Torgelegenheit", wenn:

a) ein Spieler, der bereits Ball- und Körperkontrolle an der Torraumlinie der gegnerischen Mannschaft hat, die Gelegenheit zum Torwurf bekommt, ohne dass ein Gegenspieler in der Lage wäre, den Wurf mit zulässigen Mitteln zu verhindern;
b) ein Spieler, der Ball- und Körperkontrolle hat und bei einem Gegenstoß alleine auf den Torwart zuläuft (oder -dribbelt), ohne dass ein Gegenspieler in der Lage wäre, sich vor ihn zu stellen und den Gegenstoß zu stoppen;
c) ein Spieler in einer Situation ist, die a) oder b) oben entspricht, außer dass der Spieler noch nicht in Ballbesitz ist, wohl aber für eine unmittelbare Ballannahme bereit ist. Die Schiedsrichter müssen davon überzeugt sein, dass kein Gegenspieler in der Lage sein kann, die Ballannahme mit zulässigen Mitteln zu verhindern;
d) ein Torwart seinen Torraum verlassen hat und ein Gegenspieler mit Ball- und Körperkontrolle eine klare und ungehinderte Gelegenheit zum Wurf des Balls ins leere Tor hat. (Dies gilt auch, wenn sich Abwehrspieler in Positionen zwischen dem werfenden Spieler und dem Tor befinden, doch die Schiedsrichter müssen dann die Möglichkeit berücksichtigen, dass diese Spieler auf zulässige Weise eingreifen.)
 

« 9.  Unterbrechung durch den Zeitnehmer (18:1)

Wenn ein Zeitnehmer das Spiel wegen Wechselfehler oder regelwidrigem Eintreten gemäß Regeln 4:2-3, 5-6 unterbricht, wird das Spiel mit einem Freiwurf für die andere Mannschaft wieder aufgenommen, normalerweise an der Stelle des Verstoßes. Befand sich der Ball zum Zeitpunkt der Unterbrechung jedoch an einer günstigeren Position für die andere Mannschaft sollte der Freiwurf an dieser Stelle ausgeführt werden (siehe Regel 13:6, Absatz 3 und 4).

Im Falle solcher Verstöße muss der Zeitnehmer das Spiel umgehend unterbrechen, ohne die allgemeinen „Vorteilsregeln“ gemäß 13:2 und 14:2 zu berücksichtigen. Wenn wegen einer solchen Unterbrechung auf Grund eines Verstoßes seitens der abwehrenden Mannschaft eine, klare Torgelegenheit vereitelt wird, muss gemäß Regel 14:1a auf 7-m-Wurf entschieden werden.

Im Falle anderer Arten von Verstößen, die den Schiedsrichtern zu melden sind, sollte der Zeit-nehmer im allgemeinen bis zur nächsten Spielunterbrechung warten. Wenn der Zeitnehmer dennoch das Spiel unterbricht, kann ein solcher Eingriff nicht zum Verlust des Ballbesitzes führen. Das Spiel wird mit einem Freiwurf für die Mannschaft wiederaufgenommen, die zum Zeitpunkt der Unterbrechung in Ballbesitz war. Wenn aber die Unterbrechung durch einen Verstoß seitens der abwehrenden Mannschaft verursacht wurde und die Schiedsrichter der Meinung sind, dass die verfrühte Unterbrechung eine klare Torgelegenheit für die angreifende Mannschaft vereitelt hat, muss gemäß Regel 14:1b auf 7-m-Wurf entschieden werden. Grundsätzlich führen vom Zeitnehmer/Sekretär beobachtete und gemeldete Verstöße (ausgenommen Regeln 4:2-3, 5-6) nicht zu persönlichen Strafen.

Die Bestimmung für eine 7-m-Entscheidung laut Regel 14:1a, wie im 2. Absatz oben schon erklärt ist, trifft auch zu, wenn ein Schiedsrichter oder Delegierter (von der IHF oder einem Kontinent- oder Nationaler Verband) das Spiel wegen einer Regelwidrigkeit unterbricht, die zu einer Ermahnung oder Strafe gegen einen Spieler oder Offiziellen der abwehrenden Mannschaft führt, in dem Moment, wenn die angreifende Mannschaft eine „klare Torgelegenheit“ hat.